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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LANGSAMREISEN

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von LANGSAMREISEN interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen LANGSAMREISEN und Ihnen („Anmelder, Kunde, Reisender, Reiseteilnehmer“). Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Vertragsabschluss

1.1 Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde LANGSAMREISEN den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt bzw. auf der Webseite und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Mit der Annahme durch LANGSAMREISEN, die keiner besonderen Form bedarf, kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert LANGSAMREISEN den Kunden mit der schriftlichen Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von LANGSAMREISEN vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung einer Zahlung) annimmt. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

1.2 Vertragspartei

Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von LANGSAMREISEN vermittelten Frachtschiff-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Reedereien. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Reederei erst mit der Bestätigung durch die Reederei zustande kommt.
1.2.2 Bei Reisen, die nicht von LANGSAMREISEN organisiert und durchgeführt werden, gelten zwischen dem Kunden und uns als Vermittler die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde. Die Agentur LANGSAMREISEN tritt gegenüber dem Reisenden als Vermittler auf. Die vollständigen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, den der Kunde mit seiner Buchung anerkennt, liegen zur Einsicht bei uns aus, können angefordert werden oder sind auf unserer Homepage hinterlegt. Die AGB des Veranstalters befinden sich außerdem im jeweiligen Katalog desselben. Einige Veranstalter (z. B. Hurtigruten) übersendet zusammen mit der Reisebestätigung gesondert seine AGB dem Kunden.

1.3 Reisevermittlung, Anmeldung, Buchung und Buchungsbestätigung von Frachtschiffreisen

Frachtschiffe sind seit urdenklichen Zeiten echte Arbeitsschiffe, auf denen der Passagier die Seefahrt ungeschminkt und hautnah erlebt. Eine Frachtschifffahrt kann geruhsam, oder auch im weitesten Sinne des Wortes abenteuerlich sein. Auf diesen Schiffen passen sich Besatzung und Passagiere den besonderen Gegebenheiten an. 

Die Buchung und Buchungsbestätigung erfolgt generell über LANGSAMREISEN. Als spezielle Vermittlungsagentur sind wir von den Reedereien beauftragt, diese Reisen anzubieten und die Abwicklung bis zur Einschiffung im Namen der Reedereien durchzuführen. LANGSAMREISEN ist dabei nicht Veranstalter der Reisen, sondern Reisevermittler gegenüber dem Reisenden. Es gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der Reederei. Sie erhalten unsere Buchungsbestätigung nach Eingang der Reiseanmeldung/Buchung zusammen mit weiteren Informationen. Frachtschiffreisen sind keine Pauschalreisen sondern gelten als Beförderungen – auch wenn es sich um eine Rundreise handelt. Kurz vor Reiseantritt erfahren Sie dann den genauen Abfahrtstermin. Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass kurzfristige Änderungen des Fahrplans möglich sind. Die Reedereien bemühen sich, ihre Gäste schnellstens zu informieren, können jedoch nicht für Terminverschiebungen o. ä. haftbar gehalten werden.

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden direkt oder über uns als Vermittler die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei Buchungsbestätigung, welches zugleich die Rechnung ist, ist eine Anzahlung von 20 % zu leisten. Der Rest ist ca. 30 Tage vor Reisebeginn fällig. 

Mit der Buchungs-/Reisebestätigung erhält der Kunde die Reiseunterlagen, welche wesentliche Informationen für seine Reise enthalten. Außer bei Frachtschiff- und Segelschiffreisen erhält der Kunde diese zusammen mit der Buchungsbestätigung. In allen anderen Fällen nach der Schlusszahlung und spätestens 2 Wochen vor Antritt der Reise.
Es muss immer ein gültiger Reisepass mit genügend langer Gültigkeit (mindestens 6 Monate) mitgeführt werden. Für die Beschaffung von Visa und Reisepapieren sowie für die Einhaltung der Impfbestimmungen ist der Passagier selbst verantwortlich. Konsulate und Botschaften erteilen Auskunft über Visa- und Passbestimmungen für das gebuchte Fahrtgebiet. Die örtlichen Gesundheitsämter informieren über gültige oder neue Impfbestimmungen.

Der Passagier wird die vom Kapitän und den Offizieren gegebenen Hinweise sowie die Schiffsordnung beachten. Der Passagier ist verpflichtet, an den an Bord stattfindenden Rettungsübungen teilzunehmen.

2. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Immer muss ein gültiger Reisepass mit genügend langer Laufdauer (mind. 6 Monate) mitgeführt werden. Pass- und Visabestimmungen richten sich nach der Reiseroute. Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente sowie für die Einhaltung der vorgeschriebenen Formalitäten, wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen, sind Sie allein verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung diesen Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen usw. gemäß den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Fahrscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denjenigen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. 

Wir erteilen auf Anfrage gerne Auskunft Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei den von uns gegebenen Auskünften oder den jeweiligen Reisebeschreibungen genannten Visa-Hinweisen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen handelt es sich grundsätzlich um eine nach bestem Wissen und Gewissen gegebene unverbindliche Auskunft. Verbindliche Auskünfte über Visa- und Passbestimmungen für das ausgesuchte Reise- bzw. Fahrtgebiet erteilen Ihnen die zuständigen Botschaften bzw. Konsulate der entsprechenden Länder. Die örtlichen Gesundheitsämter informieren über gültige oder neue Impfbestimmungen. Im Falle von Frachtschiffreisen gelten darüber hinaus in einigen Häfen abweichende Impfbestimmungen für Frachtschiffpassagiere und Besatzungen. 

LANGSAMREISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende LANGSAMREISEN beauftragt hat, es sei denn, dass LANGSAMREISEN die Verzögerung zu vertreten hat. 

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von LANGSAMREISEN bedingt sind.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen anfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren.

Der Beförderer ist vor Einschiffung des Passagiers bzw. Abfahrt zur Prüfung der erforderlichen Dokumente berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sich aus unvorschriftsmäßigen Dokumenten ergebende Folgen gehen zu Lasten und Kosten des Passagiers. Falls nicht sicher gestellt ist, dass der Passagier die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Beförderer den Passagier zurückweisen. In diesem Fall bleibt der Passagier verpflichtet, den Passagepreis zu zahlen. Eine Überprüfung der Dokumente durch das Schiffspersonal führt nicht zur Haftung des Beförderers für eventuelle Einreiseverbote durch die Behörden.

3. Gesundheit & Versicherungen

Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind. Die Haftung der Reedereien ist begrenzt und es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Reederei. Zur eigenen Sicherheit des Passagiers empfehlen wir dringend den rechtzeitigen Abschluss einer Unfall- und Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport im Falle der Erkrankung. Sehr häufig wird der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung und das Vorliegen einer allgemeinen Haftpflichtversicherung von den Reedereien vorgeschrieben. Beim Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Informationen zu unseren angebotenen Versicherungen finden Sie auf unserer Webseite. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschließen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen. 

Gesundheitsbestimmungen richten sich nach der Reiseroute. Der Reisende ist für die Einhaltung der Formalitäten selbst verantwortlich und sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Präventionsmaßnahmen rechtzeitig informieren. Auf Frachtschiffen bis zu 12 Passagieren befindet sich kein Arzt an Bord. Es ist dringend erforderlich, dass die Passagiere einen ausreichenden Gesundheitszustand und eine normale Gehfähigkeit besitzen. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem Vermittler bereits vor Beförderungsantritt bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Beförderer vorbehalten, Kunden zurückzuweisen, die infolge von Krankheit oder Behinderung zur Durchführung einer Seereise auf einem Frachtschiff nicht geeignet sind. Altersbegrenzung ist in der Regel 6/75 Jahre mit Ausnahmen je nach Jahreszeit, Fahrtgebiet, Reederei etc. Gewährleisten Sie daher zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass Sie gesundheitlich fit sind. Die Reedereien können grundsätzlich ein ärztliches Attest verlangen, das 4 Wochen vor Abfahrt vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Reise auf einem Frachtschiff ohne Arzt an Bord bestehen, und dass der Reisende nicht gehbehindert ist. (Im Zweifelsfalle bitte vor Buchung schon den Hausarzt fragen). Bei einigen Reedereien wird ein ärztliches Attest ab 75 Jahre zusätzlich schon bei Buchung verlangt. Bei den meisten Reedereien wird jedoch das ärztliche Attest nur von Personen ab dem 65. Lebensjahr gefordert. Bei manchen Reisen benötigen alle Passagiere ein ärztliches Attest. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Blanko-Attestvordruck vor Festbuchung der Reise zu.

Für jeden Reisenden wird von uns eine Deviationsversicherung abgeschlossen, die die Kosten abdeckt, die der Reederei entstehen, wenn das Schiff gezwungen ist, den Kurs zu ändern, um z.B. bei Krankheit, Unfall oder Tod des Passagiers den nächsten Hafen anzulaufen.

4 Reisepreise & Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.

Für unsere Auslagen an Telefon-, Sat.-Telefon-, Telefax-, Portikosten etc., für Sicherheitsanmeldung, Zwischennachrichten, Abruf zum Einschiffungstermin usw. erheben wir eine Buchungspauschale von 30,- € pro Person. Die Buchungspauschale wird mit Eingang der Reisebestätigung fällig.

Falls der Passagier die gebuchten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Alkoholische Getränke, Tabakwaren, persönliche Dienstleistungen und die Benutzung der Telekommunikationseinrichtung des Schiffes sind gesondert zu vergüten.

Sollte der Passagier Serviceleistungen der Hafenagenten nutzen, so sind alle entstehenden Kosten vom Passagier direkt vor Ort zu begleichen.

Sonderhafengebühren, Gebühren im Krankheits- und Quarantänefall, Gebühren für ärztliche Betreuung sowie andere von hoheitlich handelnden Stellen, insbesondere Hafenbehörden, dem Passagier auferlegte Gebühren sind vom Passagier zu tragen.

Sofern die tatsächliche Dauer der Reise (von Frachtschiffreisen) von der vertraglichen Dauer der Reise um mehr als 20 %, mindestens jedoch um drei Tage abweicht, erhöht oder vermindert sich der Reisepreis entsprechend. Angefangene Tage gelten dabei als volle Reisetage.

4.2 Bearbeitungsgebühren

4.2.1 Zu Bearbeitungsgebühren auf Grund von Änderungswünschen sehen Sie bitte Punkt 5.1.2.
4.2.2 Für kurzfristige Buchung (Gruppenreisen und Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn: innerhalb 30 Tagen vor Abreise, Individual- & Baukastenreisen: innerhalb 14 Tagen vor Abreise) verrechnen wir eine Expressgebühr von € 40 pro Auftrag.
4.2.3 Bei Buchungen mit einem totalen Rechnungsbetrag unter € 1.500 (reine Reisekosten; ohne Visa-, Bearbeitungsgebühren, Versicherungsprämien usw.) erheben wir eine Buchungsgebühr von € 40 pro Auftrag.

4.3 Kleingruppe

Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindest-Teilnehmerzahl benötigt. Sollte die Reise mit weniger Teilnehmern durchgeführt werden, kann ein Selbstkosten deckender Kleingruppenzuschlag erhoben werden.

4.4 Zahlungsbedingungen, Verschicken von Reisedokumenten

Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit allen Einzelheiten, die zugleich als Rechnung gilt sowie den Sicherungsschein. Sobald die Buchung damit schriftlich von uns bestätigt wurde, also mit Vertragsschluss, wird die Anzahlung in Höhe von 20% des Passagepreises fällig zahlbar innerhalb von max. 7 Tagen. Die Restzahlung bitten wir unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt vollständig an LANGSAMREISEN zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr nach Ziffer 5.2 abgesagt werden kann. Zahlungen können mit Schuld befreiender Wirkung nur an LANGSAMREISEN geleistet werden. Zahlungen per Scheck werden nur akzeptiert, wenn der Scheck so frühzeitig bei LANGSAMREISEN eingeht (empfohlen: 5 Tage vor Fälligkeit), dass er nach Vorlage bei der Bank rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt dem Konto von LANGSAMREISEN gutgeschrieben werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei LANGSAMREISEN.

Der Kunde hat LANGSAMREISEN zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von LANGSAMREISEN mitgeteilten Zeitraum erhält. 

Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist LANGSAMREISEN nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Punkt 5 geltend machen. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines und Bestätigung sofort fällig, wenn die Reise aus den genannten Gründen nicht mehr abgesagt werden kann.

Besonders bei Frachtschiffreisen beinhalten die Preise volle Verpflegung an Bord (Frühstück, Mittagessen, (in der Regel Nachmittagskaffee) und Abendessen), Kabinenplatz mit Bettzeug und Handtüchern, sowie die Beförderung mit dem Schiff. Die An- und Abreise zu oder von den Häfen ist nicht eingeschlossen. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen das Ticket sowie alle anderen Reiseunterlagen ca. 10 Tage vor terminiertem Reisebeginn zu.

4.5 Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderungen vor Vertragsschluss

Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. auf unseren Webseiten in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung für den Kunden. 

LANGSAMREISEN behält sich gem. § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises z.B. auf Grund einer Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z. B. erhöhte Fahrkosten, Hafengebühren, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren), staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer), erklärbarer Druckfehler oder Wechselkursänderungen zu erklären. Ebenso behält LANGSAMREISEN sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. 

Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Angeboten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von LANGSAMREISEN ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Frachtschiffreise, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters. Die Einhaltung und Gestaltung des Fahrplanes liegt im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Transportgesellschaften, wie z.B. Reedereien, und der zuständigen Koordinierungsbehörden. Teilweise sind kurzfristige Änderungen der Fahrzeiten, des Transportmittels und der Streckenführung nicht zu vermeiden. Reiseteilnehmern, die eine individuelle Reise oder eine Verlängerung bei einer geführten Reise gebucht haben, wird empfohlen, sich vor der Rückfahrt bei der Transportgesellschaft oder über uns über den genauen Zeitpunkt des Rückfahrt bzw. Weiterfahrt zu informieren und diese bestätigen zu lassen.

4.6 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden

4.6.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von LANGSAMREISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. 

4.6.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Ein- und Ausschiffungstag zählen bei der Berechnung je als voller Tag – unabhängig davon zu welcher Uhrzeit die Ein- oder Ausschiffung stattfand. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. 

4.6.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn LANGSAMREISEN in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderungen der Reiseleistung oder des Reisepreises durch LANGSAMREISEN dieser gegenüber geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

4.6.4 Im Falle von Frachtschiffreisen kann der Beförderer jederzeit ohne Vorankündigung das gebuchte Schiff gegen ein gleichwertiges Schiff auswechseln. Ein Anspruch des Passagiers darauf, dass das Schiff sämtliche in der Ausschreibung angegebenen Zwischenhäfen anläuft, besteht nicht. Die angegebenen Auslaufzeiten sowie die Ankunftszeiten im Bestimmungshafen oder einem anderen Hafen auf der Route sind lediglich Richtzeiten, deren Nichteinhaltung keine Ansprüche des Passagiers auslösen.

5 Stornierung, Umbuchung & Reiseabbruch

5.1 Umbuchung / Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung

5.1.1 Der Kunde kann von einer bestätigten Reise bis zum Reisebeginn zurücktreten oder sie umbuchen. Tritt er von der Reise zurück oder möchte er diese ändern, so kann LANGSAMREISEN eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von LANGSAMREISEN gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was LANGSAMREISEN durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. LANGSAMREISEN kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Wenn nicht anders angegeben oder in den Fällen, in denen LANGSAMREISEN lediglich als Mittler auftritt und nicht Veranstalter der Reise ist, gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Partners (siehe hierzu auch Punkt 5.1.7). In allen anderen Fällen kann LANGSAMREISEN eine pauschalierte Entschädigung bei Einzelbuchungen auf Gruppenreisen und Individualreisen wie folgt verlangen:

Rücktritt bis 90 Tage vor Abreise 20%

      89–65 Tage vor Abreise  30%

      64–31 Tage vor Abreise  50%

      30–11 Tage vor Abreise  75%

      10–00 Tage vor Abreise 90% des Reisepreises


Es gelten bei gesonderten Schienen- und Flussschiffreisen (Naturkreuzfahrten außer Frachtschiffreisen) folgende Stornobedingungen:

Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reiseantritt: 15% des Gesamtreisepreises 

    ab dem 91. bis 42. Tag vor Reiseantritt 45% des Gesamtpreises 

    ab dem 41. bis 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises 

    ab dem 10. Tag vor Reiseantritt bis Abreise 90 % des Gesamtreisepreises 


Es gelten bei allen Postschiffreisen folgende Stornobedingungen:

Rücktritt bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 25% des Gesamtreisepreises 

    ab dem 60. bis 45. Tag vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises 

    ab dem 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises 

    ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 100 % des Gesamtreisepreises 


Es gelten bei Segelschiffreisen folgende Stornobedingungen:

Rücktritt nach Buchung: 15% des Gesamtreisepreises 

    ab 6 - 5 Monate vor Reiseantritt 20% des Gesamtpreises 

    ab 5 - 4 Monate vor Reiseantritt 30% des Gesamtpreises 

    ab 4 - 3 Monate vor Reiseantritt 40% des Gesamtpreises 

    ab 3 - 2 Monate vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises 

    ab 2 - 1 Monate vor Reiseantritt 75% des Gesamtpreises 

    ab 1 Monat bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% des Gesamtpreises 

    am Tag der Abreise 100% des Gesamtpreises 


Es gelten bei Pilgerreisen folgende Stornobedingungen:

Rücktritt nach Buchung: 15% des Gesamtreisepreises 

    ab 29 - 15 Tage vor Reiseantritt 30% des Gesamtpreises 

    ab 9 Tage vor Reiseantritt 100% des Gesamtpreises 


5.1.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder –klasse, etc. vorgenommen (Änderung & Umbuchung), ist LANGSAMREISEN im Falle von Frachtschiffreisen berechtigt ein pauschales Änderungs- & Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 100,- pro Buchung zu erheben. In allen anderen Fällen darf LANGSAMREISEN entsprechend der nachstehenden Fristen ein pauschales Änderungs- & Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben: 

bis 90. Tag vor Reiseantritt EUR 50,-

bis 30. Tag vor Reiseantritt EUR 100,- 

Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 5.1.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 

5.1.3 Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Dennoch wird sich LANGSAMREISEN bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-) Kosten zu Ihren Lasten.

5.1.4 Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass LANGSAMREISEN ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist. 

5.1.5 Bis zum Reiseantritt (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. LANGSAMREISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. 

5.1.6 Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung bzw. Umbuchung. Fällt das Eintreffen der Stornierung auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag maßgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Stornobestimmung der unter 1.2 aufgeführten Reisen.

5.1.7 Zusätzliche Umbuchungs- & Stornierungsbedingungen bei vermittelten Transportwegen
Es gelten die Beförderungsbedingungen der Transportgesellschaft bzw. Reedereien. Fahrplanänderungen, Verfrühungen und Verspätungen berechtigen den Reisenden in der Regel nicht zu einem Rücktritt.

Die Agentur LANGSAMREISEN erhebt zusätzlich zu den Ansprüchen des Beförderers und etwaiger Leistungsträger bis 90 Tage vor Reiseantritt eine pauschale Stornogebühr von € 130,- pro Person für die getätigten Aufwendungen und ab 90 Tage vor Reiseantritt € 100,- pro Person. Stornogebühren sind sofort fällig. Gleiches gilt, wenn wir auf Ihren Wunsch hin eine Umbuchung vornehmen. Wir weisen darauf hin, dass die Reedereien gemäß ihrer Beförderungsbedingungen dazu berechtigt sind, Sie auf ein anderes vergleichbares Schiff umzubuchen. Für den Fall, dass die Reederei keine vergleichbare Reise anbieten kann, werden wir uns um eine Umbuchung bemühen. Sollte die Reise von der Reederei ganz abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

5.2 Umbuchung / Stornierung durch den Reiseveranstalter

5.2.1 Im Falle der von uns angebotenen Reisen basierend auf einer Mindestteilnehmerzahl, sind wir berechtigt die Reise bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt bzw. auf unseren Webseiten ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, so kann LANGSAMREISEN die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 4.3). Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Frist zur Zahlung nicht bezahlt, kann LANGSAMREISEN vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 5.1.1 orientieren. 

5.2.3 Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter bzw. durch die Befugnis des Reiseleiters nachhaltig, verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder ist er nicht gewillt sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen oder sonst vertragswidrig, kann LANGSAMREISEN bzw. der Reiseleiter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält LANGSAMREISEN den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. 

Ebenso steht dem Beförderer das Recht zu, einem Passagier von der Beförderung an Bord des Schiffes aus wichtigem Grund auszuschließen oder ihn im nächsten Hafen auszuschiffen. Dies gilt insbesondere wenn der Passagier

- die Passage auf der Basis einer schuldhaften Falschaussage über seinen Gesundheitszustand gebucht hat,

- den Abschluss einer der o. g. Versicherungen unterlassen hat oder nicht über die nötigen Ausweispapiere verfügt,

- aus gesundheitlichen Gründen, körperlichen Gebrechen oder aus anderen Gründen außerstande ist, an Bord des Schiffes zu reisen,

- ein Risiko für die Passagiere oder die Mannschaft oder das Schiff darstellt.

In den vorstehend aufgeführten Fällen ist der Beförderer zur Erstattung des Fahrpreises nicht verpflichtet. Der Beförderer vergütet dem Passagier jedoch solche Beträge, die er erspart oder aus einer anderweitigen Nutzung der Passage erzielt.

Der Passagier erstattet dem Beförderer alle diesem aufgrund einer schuldhaften Falschaussage oder Informationsvorenthaltung bezüglich der körperlichen Verfassung des Passagiers oder aufgrund einer Festnahme des Passagiers durch die Einwanderungs-, Gesundheits- oder Hafenbehörde oder aber aufgrund anderer schuldhafter Handlungen des Passagiers entstandenen Kosten einschließlich der Kosten einer durch den Passagier verursachten Deviation.

5.2.4 Programmänderungen, Stornierung der Reise; Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Quarantäne, erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung des Schiffes, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder entsprechende Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Beförderers, wie auch oder andere Umstände, welche die Reise unmöglich machen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen, ist der Beförderer oder Veranstalter berechtigt, die Reise ausfallen zu lassen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann LANGSAMREISEN für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. In einem solchen Fall hat der Passagier lediglich das Recht, gegen Rückerstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises vom Vertrag zurückzutreten oder – sofern freier Platz vorhanden ist – innerhalb eines halben Jahres nach dem vorgesehenen Auslauftermin die Reise mit einem späteren Schiff anzutreten. Eventuelle Erstattungen des Beförderers erfolgen vorbehaltlich der in dem betreffenden Land geltenden Devisenbestimmungen in derjenigen Währung, in der der Fahrpreis ursprünglich bezahlt wurde. LANGSAMREISEN ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Punkt 6.

6. Haftung

6.1 Allgemein

LANGSAMREISEN hat die Reise- / Katalogausschreibungen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.

LANGSAMREISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 

(a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung 

(b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 

(c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten bzw. Webseiten angegebenen Reiseleistungen,          sofern LANGSAMREISEN nicht gemäß Punkt 4.5 vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseangaben            erklärt hat 

(d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 

LANGSAMREISEN haftet entsprechend Punkt 6.3. ebenfalls für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

6.2 Ausfall von Leistungen

LANGSAMREISEN vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der deutschen-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt.

6.3 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

6.3.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit LANGSAMREISEN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden nur bis zu einer Höhe von € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.  

6.3.2 LANGSAMREISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von LANGSAMREISEN sind. LANGSAMREISEN haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der LANGSAMREISEN ursächlich geworden ist. 

6.3.3 LANGSAMREISEN haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse Ihrerseits
  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
  • höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches LANGSAMREISEN oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. LANGSAMREISEN haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
  • Programmänderungen infolge Frachtschifffahrplanänderungen wird keine Haftung übernommen.

6.3.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen LANGSAMREISEN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 

6.3.5 Sofern LANGSAMREISEN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt LANGSAMREISEN bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrt-Gesetzes. 

6.3.6 Für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet LANGSAMREISEN nicht.

6.3.7 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Frachtschiffreise, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet LANGSAMREISEN nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter den Punkten 6.3.1 bis 6.3.6 genannten Grundsätzen beschränkt.

6.3.8 Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich LANGSAMREISEN auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die außervertragliche Haftung richtet sich nach den maßgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.3.9 Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet LANGSAMREISEN nicht.

6.3.10 Haftungsbedingungen im Falle von Frachtschiffreisen
Die Agentur LANGSAMREISEN tritt gegenüber den Reedereien und Reisenden als Vermittler auf und haftet nicht für Schäden aus Handlungen und Unterlassungen der Beförderungsunternehmen und sonstigen Leistungsträger. Hierbei gelten die Beförderungsbedingungen der Reedereien. 

Wir weisen darauf hin, dass der Beförderer Änderungen oder Abweichungen einzelner Beförderungsleistungen von den vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages vornehmen kann, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen. Als Änderung oder Abweichung kommen insbesondere in Betracht Routenänderungen sowie das Auslassen oder zusätzliche Anlaufen bestimmter Häfen. 

Es gelten außerdem die Bedingungen der einzelnen Beförderer/Veranstalter die wir für die gewünschten Reisen auf Anfrage zusenden.

7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

7.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder LANGSAMREISEN anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. LANGSAMREISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. LANGSAMREISEN kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass LANGSAMREISEN eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 

7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LANGSAMREISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von LANGSAMREISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung

8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber LANGSAMREISEN geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen. 

8.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 

8.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

9. Gewährleistung

9.1 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort. LANGSAMREISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. LANGSAMREISEN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. 

Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei LANGSAMREISEN oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.

9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 

9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LANGSAMREISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, LANGSAMREISEN erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von LANGSAMREISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet LANGSAMREISEN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.

9.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den LANGSAMREISEN nicht zu vertreten hat.

10. Planung nach Ihrer Rückkehr

Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

11. Reisesicherungsschein

Wir garantieren Ihnen durch unsere Reisepreis-Sicherungsscheine der R+V Insolvenzversicherung die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Reise (einschl. Pauschalreisen) bezahlten Beträge.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand und Datenschutz, Schlussbestimmungen

12.1 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und sind ohne Gewähr. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und LANGSAMREISEN sowie zwischen dem Passagier und Beförderer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters bzw. der Reederei vereinbart. 

12.2 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde LANGSAMREISEN zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. LANGSAMREISEN hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. 

12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Es gelten außerdem die Bedingungen der einzelnen Beförderer und durchführenden Reiseveranstalter, die wir für die gewünschten Reisen auf Anfrage zusenden.

13. Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss erfolgt im März 2011. LANGSAMREISEN behält sich Änderungen von Preisen und Angeboten nach diesem Zeitpunkt vor.

Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, an die Sie sich als Verbraucher wenden können. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr

LANGSAMREISEN
Arne Gudde
Kiefholzstraße 20
12435 Berlin