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Segelreisen

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Zur Buchung Ihrer Segelreise:

Senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente ausgefüllt und unterschrieben am besten per Email zurück. Die Formulare sind per Link (kursiv) hinterlegt:

Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Reise-Versicherung (Abbruch, Rücktritt, Krankenversicherung) mit unserem langjährigen Partner ERGO.

Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung, welche zugleich die Rechnung darstellt. Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises fällig. Der Rest bis 3 Monate vor Beginn Ihrer Segelreise. 

Falls zutreffend: Bitte beachten Sie, dass bei Überführungstörns der Service eingeschränkt ist. Die Teilnehmer gelten als Mitsegler, die die Crew auch bei Wachen und anderen bordüblichen Arbeiten unterstützen können. Da die See auch einmal rau sein kann, wird eine gewisse körperliche Fitness vorausgesetzt. Seglerische Erfahrung ist von Vorteil. Mögliche Hafen- und Zwischenstopps ergeben sich aus der Route und dem zeitlichen Rahmen. Die letzte Entscheidung trifft der Kapitän. Je nach Wind- und Wetterverhältnissen sowie schiffstechnisch bedingten Verhältnissen können der Beginn und die Dauer des Überführungstörns und evtl. Zwischenstopps variieren, ohne dass sich daraus beiderseits weitere Ansprüche ergeben. Für den Rückflug sollte ein Puffer von mind. 3 Tagen eingeplant oder ein umbuchbares Ticket gebucht werden. Bei einer Überführung wird das Schiff in einem vorgegebenen Zeitrahmen von A nach B gebracht, evt. muss auch motort werden. Wir weisen darauf hin, dass evtl. vorhandene bekannte Vorerkrankungen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt werden müssen.Der Gast muss in der Lage sein, sich selbstständig auf dem manchmal rollenden oder schlingernden Schiff zu bewegen und gegebenenfalls ohne Hilfe in ein Bei- oder Rettungsboot zu steigen. Der Zugang zu den Kabinen erfolgt über eine steile Treppe bzw. mehrere Treppenstufen.Bitte beachten Sie, dass der Kapitän vor Ort das Recht hat, Passagiere ohne Anspruch auf Entschädigung nicht an Bord zu nehmen, wenn ihre physische oder psychische Verfassung ihm unzureichend erscheint oder bisherige Angaben nicht zutreffend waren.